Erkannt
von Martin Janusch

 



Erkannt hab ich ihn. Ohne das zu wollen. Erkennen musste ich ihn. Aus Gründen der Erinnerung, eines noch intakten, eines noch zum Teil funktionstüchtigen Langfristgedächtnisses. Er aber, er sollte mich nicht erkennen. Ihn zu erkennen, das bedeutete nicht, dass er mich gleichfalls erkennen durfte. So wollte ich gar nicht haben, dass er auch mich erkennt. Zu vermeiden galt seine Erkennung meiner. Ihn erkannt zu haben, sollte nicht heißen, dass ich von ihm erkannt wurde, und schon gar nicht, dass er bemerkt hatte, von mir erkannt zu werden, erkannt worden zu sein. Mein ihn Erkennen, das wollte ich ihm gar nicht zu erkennen geben. Hätte er mich auch erkannt, hätte er gemerkt, dass ich ihn zuvor schon erkannt hatte und dieses mein ihn Erkennen still hielt. Jenes Erkennen, dieses gegenseitige einander Erkennen, es durfte der Erkennung nicht preisgegeben werden. Hätte er mich erkannt, noch bevor ich ihn erkannt hatte, dann hätten wir beide erkannt, dass das Erkennen besser unerkannt geblieben wäre. So erkannte ich ihn von hinten, ohne den Anschein, dass er mich, der ich hinter ihm in der Zugsgarnitur der öffentlichen Verkehrsmittel Platz genommen hatte, vorher schon oder zeitgleich erkannte. Nein, er blieb erkannt, ich unerkannt. Beim Vorbeigehen an ihm, da nahm ich erst aus den Augenwinkeln wahr, dass er mich auf einmal erkannte, ohne dass er mir sein Erkennen zeigte. Obwohl er mir sein mich Erkennen ja doch zeigte. Ohne mir zu zeigen, dass er mich beim Vorbeigehen erkannte. Beim Vorbeigehen an ihm, da nahm ich erst wahr, dass ich haben wollte, dass er mich auf einmal erkannte, ohne mir sein Erkennen zu zeigen. Erkanntwerden aus den Augenwinkeln, nachdem erkannt wurde, dass sein Erkennen nicht erwünscht war, während meines Erkennens seiner noch davor. Ohne dass er erkannte, dass ich vorher schon erkannt hatte, wer er war. Er erkannte mich aus meinen Augenwinkeln heraus, als ich an ihm vorbei ging, in der Zugsgarnitur der öffentlichen Verkehrsmittel, und da er mir sein Erkennen nicht zeigte, war es auch nicht an mir, ihm mein eigenes, vorzeitiges Erkennen zu verheimlichen, so tun zu müssen, als hätte ich ihn erst jetzt, beim Vorbeigehen erkannt, nicht schon zuvor, beim Sitzen erkannt zu haben, hinter ihm sitzend, er stehend, alles sich zutragend in der Zugsgarnitur der öffentlichen Verkehrsmittel. Beide blieben wir einander unerkannt und beide wollten wir kein Erkennen. Wenn auch beide einander erkannt habend. Und so tuend, als ob Erkennen nicht stattgefunden hätte. Sonst gar nichts tuend. Ob er erkannt haben wird, dass ich ihn zuvor schon erkannt hatte, ohne ihm Erkennung zu geben, vielmehr ohne die Bekanntgabe vorzeitigen Erkennens unerkannt an ihm vorbei ging, dabei das von ihm Erkanntwerden aus den Augenwinkeln erkennend, bleibt als erkannt erkannt anerkannt.

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